top of page

1. Psychotherapie

Das Honorar richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ).

Diese Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen,

nach Ihrer Absprache mit Ihrer Versicherung und einer von mir durchgeführten Antragstellung.

Diese erfolgt nach fünf probatorischen Sitzungen.

Wie Sie es als Privatpatient/-in gewohnt sind, erfolgt die Rechnungsstellung an Sie und

die Erstattung durch Ihre Versicherung liegt in Ihrer Verantwortung.

 

Aufgrund meiner Tätigkeit in reiner Privatpraxis ist eine Berechnung über die Versichertenkarte nicht möglich.

In Einzelfällen und wenn Ihnen bei Vertragspsychotherapeuten erst nach einer Wartezeit von mehr als 3 Monaten ein Therapieplatz eingeräumt wird, besteht die Möglichkeit einer Antragstellung auf Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen.

Hierfür ist ein schriftlicher Antrag für die Krankenkasse nötig,

der nach einem Vorgespräch und maximal fünf probatorischen Sitzungen gestellt werden kann.

Die Kosten dafür werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Bei Genehmigung des Antrages werden diese rückwirkend von der Krankenkasse übernommen.

 

Wenn Sie sich zu einer Therapie entschieden haben, schließen Sie mit mir einen Therapievertrag.

Ich verpflichte mich, Ihnen regelmäßige verlässliche Termine anzubieten und

Sie nach den Regeln der ärztlich-therapeutischen Kunst zu behandeln.

In der Regel sind frei werdende Termine nicht innerhalb von 48 Stunden zu besetzen,

so dass in diesen Fällen ein Ausfallhonorar üblich ist.

 

2. Beratung und Coaching

Der Preis für Beratungssitzungen, auch in Unternehmen, wird im Einzelfall vereinbart und orientiert sich am Umfang der Leistung.

Ein verbindliches Angebot wird zu Beginn einer Leistungserbringung erstellt.

bottom of page